In Teilen des Landkreises können Sie sich ausgewogene warme Mahlzeiten liefern lassen – täglich als frisch zubereitetes Essen oder wöchentlich als tiefgefrorenes Menü. Als Empfänger von Grundsicherung können Sie einen Mehrbedarf für Ernährung als Zuschuss zu den Kosten prüfen lassen.
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